Merkmale?

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen 


Als Kleinkrafträder gelten auch 
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. 
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. 

Alter?

Ihr müsst mindestens 16 Jahre alt sein.

Ausbildungsdauer?

Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
-  2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis

- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

 

Welche Prüfung?

Theorieprüfung
-bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen

Praktische Prüfung

-mindestens 30 Minuten

-es werden einige Grundfahraufgaben gefahren ( Slalom, Gefahrbremsung, Stop and Go, Ausweichen ohne Bremsen und Schrittgeschwindigkeit geradeaus )